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Bundes- und Landeshöchstzahlenverordnungen 2001

Betriebswichtige GesetzeARD 5174/2/2000 Heft 5174 v. 5.12.2000

Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) im Jahr 2001 beträgt 266.375. Kundmachung des BMWA; BGBl II 2000/370, ausgegeben am 29. 11. 2000.

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