Aus Anlass mehrerer OGH-E zur Konkursanfechtung bei Kreditgeschäften setzt sich der Autor mit den Voraussetzungen und vor allem mit dem Umfang der Anfechtung gem § 31 KO auseinander: Zu Abs 1 Z2 zweiter Fall kritisiert er die Ansicht, dass die Anfechtung erst mit dem Kreditrahmen beschränkt sei (s OGH ZIK 1999, 24), und vertritt (weiterhin), dass es auf die größte Kreditausweitung während der kritischen Zeit ankomme. Zu Abs 1 Z 2 erster Fall begrüßt Bollenberger hinsichtlich der Anfechtung von Eingängen innerhalb des Kreditrahmens die Begrenzung in der OGH-Rsp mit der Saldosenkung (s OGH ZIK 1999, 24); die Anfechtungskumulation bei Rückführung von Überziehungskrediten (s OGH ZIK 1999, 136) lehnt er dagegen ab.