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BMF vom 02.08.1996

Lohnsteuer und AbgabenARD 4797/27/96 Heft 4797 v. 3.12.1996

(EStG § 18 Abs 1 Z 2) Lebensversicherungsprämien an ausländische Versicherungsgesellschaften sind nur dann sonderausgabenabzugsfähig, wenn sie dem Geschäftsbetrieb der inländischen Niederlassung steuerlich zuzurechnen sind. BMF v. 02.08.1996. (SWI 1996/421, Heft 10)

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