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Bildung einer Gesamtrente

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 9infas 2012, 82 Heft 2 v. 1.3.2012

Die erstmalige Bemessung einer Gesamtrente aus mehreren Unfallereignissen ist ohne die Einschränkung des § 183 ASVG vorzunehmen.

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