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BGH: Empfehlungs-E-Mail als unzulässige Werbung

IT-Recht JudikaturBGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2014/8jusIT 2014, 21 Heft 1 v. 18.2.2014

BGB: § 823 Abs 1, § 1004 Abs 1 Satz 2

UWG (Deutschland): § 7 Abs 2 Z 3

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sog "Empfehlungs-E-Mail" zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

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