Änderung der Verordnung betreffend die Lohnzuschläge für die Sachbereiche der Urlaubs- und der Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG). Der Zuschlag zum Lohn, der zur Bestreitung des Aufwandes der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die MV-Kasse gemäß § 33 BUAG und Abfertigungen nach Abschnitt II BUAG) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für die Zuschlagszeiträume 2003/01 bis 2003/12 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,15fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes gemäß § 21a Abs 3 und Abs 4 BUAG. Verordnung des BMWA; BGBl II 2002/439, ausgegeben am 3. 12. 2002.