Verordnung des BMWA über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, wonach Frauen ab 1. 8. 2001 - mit bestimmten Ausnahmen - weder im untertägigen Bergbau noch mit Arbeiten unter Einwirkung von Blei oder mit besonderer physischer Belastung beschäftigt werden dürfen. BGBl II 2001/356, ausgegeben am 4. 10. 2001.