Verordnung des BMWA über die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern in der Landwirtschaft betreffend Festlegung eines zu BGBl II 2001/164, ARD 5212/3/2001, weiteren Kontingents für Niederösterreich in Höhe von 70 ausländischen Erntehelfern, deren Beschäftigungsbewilligungen 6 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2001 enden dürfen. BGBl II 2001/232, ausgegeben am 29. 6. 2001.