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BGBl II 2000/81

Betriebswichtige GesetzeARD 5109/2/2000 Heft 5109 v. 24.3.2000

Verordnung des BMUJF und - soweit es sich um die Einstufung von gefährlichen Stoffen in Form der Stoffliste gemäß § 21 Abs 7 Chemikaliengesetz 1996 hinsichtlich der gefährlichen Eigenschaften sehr giftig, giftig und gesundheitsschädlich handelt - der BM f. Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sowie das Sicherheitsdatenblatt (Chemikalienverordnung 1999 - ChemV 1999). BGBl II 2000/81, ausgegeben am 10. 3. 2000.

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