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BGBl II 1998/180

Betriebswichtige GesetzeARD 4938/3/98 Heft 4938 v. 9.6.1998

Verordnung des BM für Inneres, mit der die Bundesbetreuungsverordnung geändert und gleichzeitig das Taschengeld mit S 530,- monatlich festgesetzt wird. Für Unterbringung und Verpflegung werden je Betreuten und Tag höchstens S 225,- geleistet. BGBl II 1998/180, ausgegeben am 26. 5. 1998.

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