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BGBl II 1997/381

Betriebswichtige GesetzeARD 4896/6/97 Heft 4896 v. 19.12.1997

Die Höhe der ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfer ohne Nachweis der Barauslagen zu leistenden Aufwandsentschädigung beträgt ab 1. 1. 1998 je Schützling monatlich S 675,-. Verordnung des BMJ; BGBl II 1997/381, ausgegeben am 10. 12. 1997.

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