1 Einleitung
Die Festlegung von verursachungsgerechten Bezugsgrößen ist ausschlaggebend für die richtige Zurechnung der auf Kostenstellen gesammelten Gemeinkosten auf Kostenträger und andere Kostenstellen. Voraussetzung für eine Zurechnung ist ein proportionales Verhalten zwischen den in den Kostenstellen erfassten Kosten und den jeweils verwendeten Bezugsgrößen. Schon bei der Kostenstellenbildung soll bereits ein möglichst direkter Bezug zwischen Kostenentstehung und Leitungserstellung angestrebt werden. Bezugsgrößen werden bei der Verrechnung von Kostenstellengemeinkosten, bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und bei der Ermittlung von Kalkulationssätzen benötigt.