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BewG § 55 Abs 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4886/34/97 Heft 4886 v. 11.11.1997

( BewG § 55 Abs 2 ) Die Zweckbestimmung eines beim Voreigentümer für Zwecke eines Ferienheimbetriebes benützten Gebäudes ist nach der Verkehrsauffassung sowohl wegen der massiven Bauweise der Gebäude als auch wegen der Größe der mit den Gebäuden bebauten Fläche vor einem allfällig verfallsbedingten Verlust der Zweckwidmung der Gebäude gegenüber der Zweckwidmung des Grund und Bodens nicht als untergeordnet anzusehen. Von einem Verlust der Zweckwidmung der zumindest zuletzt zu Wohnzwecken benutzten Gebäude wegen ihres allmählichen Verfalls am Bewertungsstichtag kann aber nach der Verkehrsauffassung nur dann gesprochen werden, wenn die Gebäude - sei es auch nach aufwendigen Sanierungsarbeiten - damals auf Dauer nicht mehr zu Wohnzwecken hätten genutzt werden können. VwGH 96/15/0002 v. 25.06.1997. (Bescheid aufgehoben)

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