Im Jahr 2000 erschien eine Kurzanalyse des Autors zur Reichweite der Betriebsvereinbarungsermächtigung in § 97 Abs 1 Z 1a ArbVG. Sie verneinte die erzwingbare Regelbarkeit.1 Die Phalanx der Gegenauffassung2 war und ist massiv, die dafür ins Treffen geführten Gründe sind es weniger. Nicht ausgeräumt sind die Legitimationsprobleme. Nicht beachtet wurde der insofern deutliche Wandel des Unionsrechts durch die Leiharbeits-RL 2008.