vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsstandortwechsel und Folgepflicht

ArbeitsrechtARD 4730/22/96 Heft 4730 v. 19.3.1996

(AngG § 27 Z. 4) Weigert sich ein Arbeitnehmer, einen Betriebsstandortwechsel mitzumachen, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, den Arbeitnehmer zu entlassen, wenn ihm dieser relevante Gründe für seine Weigerung mitteilt.

OLG Wien 7 Ra 127/95 v. 22.11.1995

Läßt ein Arbeitnehmer keinen Zweifel daran, die Folgepflicht an einen neuen Arbeitsplatz wegen Betriebsstandortverlegung durch den Arbeitgeber als unzumutbar abzulehnen, und beharrt er auf einer Arbeitsleistung am bisherigen Arbeitsplatz, liegt ein Dauertatbestand vor. Hat sich diese Weigerung schon vor der Betriebsverlegung klar abgezeichnet, gilt der Grundsatz, daß auch bei Dauertatbeständen die Entlassung unverzüglich auszusprechen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte