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Betriebskostenpauschalen beim Zinshauskauf

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/815RdW 2005, 743 Heft 12 v. 15.12.2005

§ 914 ABGB

§ MRG, § 21 Abs 3 MRG

Im Kaufvertrag über ein Miethaus wurde ein Verrechnungsstichtag für die Liegenschaftsaufwendungen vereinbart. Eine ergänzende Vertragsauslegung spricht dafür, dass der zu diesem Termin bestehende rechnerische Saldo zwischen den eingenommenen und noch nicht abgerechneten Betriebskostenpauschalen und den tatsächlich angefallenen Betriebskosten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung dem Käufer ausgefolgt werden muss.

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