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Betriebsgebäudefunktion nach Betriebsverlagerung auf eine GmbH

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2004/81RWZ 2004, 326 Heft 11 v. 22.11.2004

Vermietete Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wenn die Vermietung diesem Betrieb unmittelbar dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit des Vermieters förderlich ist.

VwGH 29.09.2004, 01/13/0125

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