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Betriebsbedingte Kündigung und Sozialvergleich

ArbeitsrechtARD 5086/22/99 Heft 5086 v. 28.12.1999

(ArbVG § 105 Abs 3 Z 2) Überwiegt der Sanierungsbedarf eines Unternehmens die persönlichen Nachteile eines Arbeitnehmers durch eine ausgesprochene Kündigung, ist die Kündigung betriebsbedingt. Das Nachschieben des Anfechtungsgrundes der Nichtvornahme eines Sozialvergleichs 3 Jahre nach der Kündigung ist dem Arbeitnehmer verwehrt.

OGH 8 Ob A 88/99w v. 07.06.1999

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