EO § 7 Abs 1
Die Verpflichtung in einem gerichtlichen Vergleich, „die auf dem Korrespondenzweg bekanntzugebenden tarifmäßigen Kosten der Verfahren ... zu bezahlen“, ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar.
OGH, 27.05.1992, 3 Ob 48/92
EO § 7 Abs 1
Die Verpflichtung in einem gerichtlichen Vergleich, „die auf dem Korrespondenzweg bekanntzugebenden tarifmäßigen Kosten der Verfahren ... zu bezahlen“, ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar.
OGH, 27.05.1992, 3 Ob 48/92