( § 4 UStG, 6. RL 77/388/EWG ) Die Besteuerungsgrundlage für die Lieferung von Waren, die ein Kunde aus einem Versandhauskatalog für seinen Eigengebrauch bestellt, besteht im vollen Katalogpreis der dem Kunden verkauften Waren, auch wenn dem Kunden ein Rabatt auf den Katalogpreis gewährt wird, der ihm bei Zahlung der Raten auf einem gesonderten Konto gutgeschrieben wird und den er sich sofort auszahlen lassen oder über den er sofort in anderer Weise verfügen kann. Vom Katalogpreis ist der Rabatt abzuziehen, sobald der Kunde ihn sich auszahlen lässt oder in anderer Weise darüber verfügt.