BMF Lohnsteuerprotokoll 1996 v. 13.05.1996
An der im Lohnsteuerprotokoll für das Jahr 1995 vertretenen Rechtsansicht, wonach Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen weiterhin entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis nach den Vorschriften des § 67 Abs 6 EStG zu versteuern sind, wird weiterhin festgehalten (vgl. ARD 4705/30/95).