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Beschäftigungsbewilligung für ausländischen Künstler

AusländerbeschäftigungARD 5422/7/2003 Heft 5422 v. 1.8.2003

§ 4a AuslBG - Gemäß § 4a Abs 1 AuslBG darf für einen Ausländer, dessen unselbständige Tätigkeit überwiegend durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung bestimmt ist, die Beschäftigungsbewilligung auch bei Fehlen der allgemeinen Voraussetzungen für deren Erteilung nach § 4 Abs 1 bis Abs 3 AuslBG nur dann versagt werden, wenn die Beeinträchtigung der durch das AuslBG geschützten öffentlichen Interessen unverhältnismäßig schwerer wiegt als die Beeinträchtigung der Freiheit der Kunst des Ausländers.

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