§ 273 ASVG - Selbst wenn ein Versicherter seine bisherige Tätigkeit als erster Verkäufer mit selbständiger Einkaufsbefugnis aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste und die letzten 3 Jahre vor dem maßgeblichen Stichtag nur als „schlichter“ (und kollektivvertraglich schlechter eingestufter) Verkäufer tätig war, ist diese zuletzt ausgeübte Beschäftigung für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit heranzuziehen.