( § 6 EStG ) Ausschüttungsbedingte Wertminderungen einer Beteiligung können in einem Wirtschaftsjahr dann nicht mit dem Teilwert abgeschrieben werden, wenn der Verteilungsbeschluss erst nach dem Bilanzstichtag erfolgt.
VwGH 24.11.1999, 97/13/0026
( § 6 EStG ) Ausschüttungsbedingte Wertminderungen einer Beteiligung können in einem Wirtschaftsjahr dann nicht mit dem Teilwert abgeschrieben werden, wenn der Verteilungsbeschluss erst nach dem Bilanzstichtag erfolgt.
VwGH 24.11.1999, 97/13/0026