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Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe

ARD 5181/56/2001 Heft 5181 v. 9.1.2001

BMF 28.07.2000

( § 2 Abs 1 WerbeAbgG 2000 ) Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe ist § 4 UStG 1994 heranzuziehen. Daher verringert sich bei Inanspruchnahme eines Skontos die Höhe der Bemessungsgrundlage.

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