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BEinstG § 8 Abs 3

ArbeitsrechtARD 4766/37/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(BEinstG § 8 Abs 3, AlVG § 121 Z 1) Ein behindertes BR-Mitglied kann gekündigt werden, wenn der Betriebsinhaber im Fall einer dauernden Einschränkung des Betriebes oder der Stillegung einzelner Betriebsabteilungen den Nachweis erbringt, daß er das betroffene BR-Mitglied trotz dessen Verlangen an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigen kann. BK beim BMAS 42.024/62-6a/93 v. 25.06.1993.

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