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Beharrliche Pausenüberziehung

ArbeitsrechtARD 4945/5/98 Heft 4945 v. 7.7.1998

( GewO § 82 lit f ) Gibt ein Hilfsarbeiter zu wiederholten Ermahnungen wegen Dienstpflichtverletzung Anlass, stellt das Überziehen einer Pause um 10 Minuten zwecks Erledigung eines Anrufes bei der Lebensgefährtin einen Entlassungsgrund dar.

OGH 8 Ob A 193/97h v. 10.07.1997

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