( EStG 1988 § 3 Abs 1 Z 10 ) Arbeiten im Anbotstadium bzw. vor Erteilung des endgültigen Auftrages können die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG nicht begründen.
LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Unter Bauausführung im weitesten Sinn sind alle Maßnahmen zu verstehen, die mit der Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken (Hoch- und Tiefbauten) in Zusammenhang stehen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer (Generalunternehmer) sich zur Erfüllung des Vertrages eines inländischen Unternehmers (Subunternehmers) bedient, weiters bei der Personalgestellung anlässlich der Errichtung begünstigter Vorhaben. Zu den begünstigten Tätigkeiten in Zusammenhang mit Bauausführungen im Ausland zählen auch die Vorbereitungshandlungen wie das Aufsuchen des entsprechenden Standortes sowie Vermessungen auf Grund eines bereits erteilten Auftrages und daran anschließende Tätigkeiten (Projektierung und bauliche Planung) (LStR 1992, RZ 45).