vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begriff der Arbeitsbereitschaft

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2019/220wbl 2019, 712 Heft 12 v. 15.12.2019

§ 2 Abs 1 AZG, § 2 Z 1 KA-AZG

Arbeitsbereitschaft, die in vollem Ausmaß als Arbeitszeit zu qualifizieren ist, ist der Aufenthalt an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort mit der Bereitschaft zur jederzeitigen Aufnahme der Arbeitsleistung im Bedarfsfall.

Ein eigenmächtiger Aufenthalt des Arbeitnehmers an einem anderen, gleichwertigen Ort ist nicht als Arbeitsbereitschaft zu bewerten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!