LSt-Protokoll 2007, Erlass des BMF vom 20. 11. 2007, BMF-010222/0170-VI/7/2007
Aus der UFS-Entscheidung vom 5. 3. 2007, RV/2871-W/06, könnte man ableiten, dass der Wert des Nachlassvermögens vom „angemessenen“ Höchstbetrag (derzeit € 3.000,-), der als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist, abzuziehen ist und nicht von den tatsächlichen (nicht angemessenen) Begräbniskosten.