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Beginn der BMV-Beitragszahlung

ARD 5369/13/2003 Heft 5369 v. 10.1.2003

§ 6 BMVG - Der Arbeitgeber hat den BMV-Beitrag zu überweisen, „sofern das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert“. Wann ist nun der Beginn der BMV-Beitragszahlung?

Grundsätzlich derselbe Tag des nächsten Monats.

Dazu einige Beispiele:

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