§ 4 Abs 1 und 2 krnt GPlG
§ 6 textlicher Bebauungsplan Villach 1999
Werden im Bebauungsplan Baulinien festgelegt, können Bauten nicht mehr aneinander gebaut werden.
§ 4 Abs 1 und 2 krnt GPlG
§ 6 textlicher Bebauungsplan Villach 1999
Werden im Bebauungsplan Baulinien festgelegt, können Bauten nicht mehr aneinander gebaut werden.