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Baulinien

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2010/4bbl 2010, 16 Heft 1 v. 17.2.2010

§ 4 Abs 1 und 2 krnt GPlG

§ 6 textlicher Bebauungsplan Villach 1999

Werden im Bebauungsplan Baulinien festgelegt, können Bauten nicht mehr aneinander gebaut werden.

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