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Bauführer; zivilrechtliche Haftung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2002/70bbl 2002, 116 Heft 3 v. 15.6.2002

§ 1311 ABGB; § 40 Abs 3 oö BauO 1994

Die Verantwortlichkeit des Bauführers nach § 40 Abs 3 oö BauO besteht nur gegenüber der Baubehörde; die zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt. Für im Innenverhältnis von ihm nicht übernommene Arbeiten haftet der Bauführer grundsätzlich nicht.

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