( BAO § 92 ) Die Bescheidwirkungen der Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidcharakters der bekämpften Erledigung erstrecken sich auch darauf, dass verbindlich vom Nichtbestehen des bekämpften Bescheides auszugehen ist. VwGH 98/14/0067 v. 21.07.1998. (Bescheid aufgehoben)