vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 9

Lohnsteuer und AbgabenARD 5046/14/99 Heft 5046 v. 27.7.1999

( BAO § 9 ) Hat ein Geschäftsführer die der Gesellschaft zur Verfügung gestandenen Mittel nicht anteilig für die Begleichung aller Vebindlichkeiten der Gesellschaft verwendet, haftet er für die Abgaben zur Gänze. VwGH 97/16/0086 v. 27.01. 1999. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte