vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 303 Abs 4

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4845/22/97 Heft 4845 v. 17.6.1997

( BAO § 303 Abs 4 ) Das Hervorkommen von Tatsachen (und Beweismitteln) ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Kenntnisse des Finanzamtes im Körperschaftsteuerverfahren einer GmbH können für das Einkommensteuerverfahren zu einem späteren Zeitpunkt neu hervorkommen und dann einen Wiederaufnahmegrund bilden. VwGH 96/15/0017 v. 20.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte