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BAO § 303 Abs 4

Lohnsteuer und AbgabenARD 4782/3/96 Heft 4782 v. 8.10.1996

(BAO § 303 Abs 4) Im Zuge der Betriebsprüfung der Abgabenbehörde zur Kenntnis gelangte Rechnungen über Vermittlungen von Beteiligungen stellen neue, eine Wiederaufnahme rechtfertigende Beweismittel dar. VwGH 95/13/0107 v. 29.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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