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BAO § 289

BetriebswichtigesARD 4766/10/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(BAO § 289) Eine kassatorische Entscheidung durch eine Berufungsinstanz zum Zweck der Durchführung eines neuerlichen erstinstanzlichen Verfahrens ist im Abgabenverfahrensrecht nicht vorgesehen. Ein derartiger Aufhebungsbescheid ist unzulässig und damit rechtswidrig. VwGH 95/17/0393, AW 95/17/0060 v. 22.03.1996. (Bescheid aufgehoben)

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