( BAO § 245 ) Lassen weder der Bescheid noch der Betriebsprüfungsbericht, auf den er verweist, erkennen, wie sich das Rohvermögen, von dem ausgehend der Einheitswert berechnet worden ist, ermittelt, ist der Bescheid wegen Begründungsmängel rechtswidrig. VwGH 92/13/0138 v. 31.07.1996. (Bescheid aufgehoben)