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BAO § 236

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4893/34/97 Heft 4893 v. 5.12.1997

( BAO § 236 ) Verblieb einem Steuerpflichtigen von seinem Einkommen schon bisher „praktisch nichts“, kann die Einhebung der Abgaben auch grundsätzlich keine (weitere) Existenzgefährdung verursachen. Die Notwendigkeit der Befriedigung der Ansprüche mehrerer Gläubiger (hier: vor allem der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau) bedeutet für sich noch keine Unbilligkeit. VwGH 95/13/0243 v. 09.07.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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