( BAO § 236 ) Wirkt sich eine Nachsicht von Abgabenschulden zugunsten der übrigen Gläubiger aus, ist sie ungerechtfertigt. VwGH 94/13/0047, 0049, 0050 v. 11.12.1996. (Beschwerden abgewiesen)
( BAO § 236 ) Wirkt sich eine Nachsicht von Abgabenschulden zugunsten der übrigen Gläubiger aus, ist sie ungerechtfertigt. VwGH 94/13/0047, 0049, 0050 v. 11.12.1996. (Beschwerden abgewiesen)