(BAO § 23) Ein fehlendes Einbringlichkeitsrisiko steht der Annahme eines marktkonformen Zinssatzes bei einem Fremdvergleich bei Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Gewährung eines zinsenlosen Darlehens durch eine Gesellschaft an einen Gesellschafter für sich allein nicht entgegen. VwGH 95/15/0070 v. 22.11.1995.