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BAO § 22

Lohnsteuer und AbgabenARD 4763/3/96 Heft 4763 v. 30.7.1996

(BAO § 22) Die rückwirkende Änderung eines Pachtvertrages zwischen verbundenen Unternehmen muß einem Fremdvergleich standhalten. VwGH 93/15/0223 v. 27.03.1996. (Bescheid aufgehoben)

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