( BAO § 212a Abs 5 ) Der Ablauf einer Aussetzung der Einhebung ist bescheidmäßig von der Abgabenbehörde erster Instanz anlässlich der über die Berufung ergehenden, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. VwGH 97/15/0179 v. 18.12.1997. (Beschwerde abgewiesen)