vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 212a

Lohnsteuer und AbgabenARD 4768/11/96 Heft 4768 v. 20.8.1996

(BAO § 212a) Ein Aussetzungsantrag, der keinerlei Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbeträge enthält, ist bereits aus diesem Grund zurückzuweisen. VwGH 95/13/0022 v. 20.02.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte