( BAO § 184 ) Bei einer Schätzung kann kein wesentlicher Verfahrensmangel darin gesehen werden, dass Geschäftsführungskosten bei Ermittlung des Prozentsatzes für die Gewinnermittlung unberücksichtigt gelassen wurden. VwGH 97/15/0076 v. 23.04.1998. (Beschwerde abgewiesen)