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BAO § 119, § 189, EStG § 27

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4923/31/98 Heft 4923 v. 3.4.1998

( BAO § 119, § 189, EStG § 27 ) Es ist grundsätzlich Aufgabe eines steuerpflichtigen Gesellschafters, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die erforderlichen Nachweise für einen vom Beteiligungsverhältnis abweichenden Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung zu erbringen. VwGH 95/13/0069 v. 28.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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