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AVRAG § 3

ArbeitsrechtARD 4777/23/96 Heft 4777 v. 20.9.1996

(AVRAG § 3) Wird die Betriebsküche eines Arbeitgebers stillgelegt und liefert nunmehr ein Catering-Unternehmen das gewünschte Essen, wobei das Catering-Unternehmen weder in der bisherigen Betriebsküche seit diesem Zeitpunkt weitergekocht noch die erforderlichen Geräte übernommen hat , sondern in seiner eigenen Zentralküche Essen für viele Unternehmen anfertigt, kann darin kein Betriebsübergang im Sinne des AVRAG gesehen werden. ASG Wien 4 Cga 256/94h v. 01.12.1995, rk.

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