Im folgenden Fall tritt der Arbeitnehmer (AN), der drei Diensterfindungen gemacht hat, aus dem Arbeitsverhältnis aus, weil er trotz Nachfristsetzung am Tag des Fristablaufs nicht über die von ihm verlangten Vergütungsbeträge verfügen konnte. Es werden Rechtsprobleme in Zusammenhang mit dem Austritt wegen Entgeltvorenthaltung und mit dem Diensterfindungsvergütungsanspruch und dessen Berechnungsart dem Grunde nach erörtert.