§ 21 sbgVKG
Ein Bieter, dem es nicht gelingt, ein für den Zuschlag geeignetes Angebot zu legen, ist nicht schutzwürdig.
VwGH 11.11.2009, 2009/04/0240
§ 21 sbgVKG
Ein Bieter, dem es nicht gelingt, ein für den Zuschlag geeignetes Angebot zu legen, ist nicht schutzwürdig.
VwGH 11.11.2009, 2009/04/0240